Für alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Mitarbeiter/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder sie betreuen.
Verpflichtung:
1. Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu übernehmen und sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.
2. Kinder und Jugendliche zu achten und ihre sportliche und persönliche Entwicklung zu fördern sowie sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
3. Zur Schaffung von Rahmenbedingungen, um den Sport nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen auszurichten sowie kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
4. Das Recht der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
5. Vorbild für die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln, nach den Regeln des Fair-Play zu handeln, eine positive und aktive Funktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
6. Die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Übungen, bei denen es zu direkten und engen Körperkontakten kommt, ernst zu nehmen und darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen respektieren.
7. Die mir anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich zu behandeln und mit dem Bildmaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, sensibel und verantwortungsbewusst umzugehen.
8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie beim Verstoß gegen diese Verhaltensregeln den Ansprechpartner meines Vereines und/oder meines Verbandes zu informieren um professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
● Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeiten für Dritte
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ und/oder dass „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. Das heißt, wenn ein/e Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein/e weitere/r Betreuer/in, Mitarbeiter/in oder Elternteil anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind Türen bzw. Zugangsbereiche offen zu halten.
● Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern
Trainer/in und Betreuer/in duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit ihnen. Das Betreten der Umkleidekabinen ist grundsätzlich zu vermeiden, in begründeten Ausnahmefällen dem Alter der Kinder und Jugendlichen entsprechend anzupassen.
● Keine verbotenen körperlichen Kontakte
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Technik- u. Partnertraining, Kontrolle, Ermunterung, Gratulation oder Trost) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle und erlaubte Maß nicht überschreiten.
● Keine Mitnahme in den Privatbereich
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers/in, Betreuers/in oder Mitarbeiters/in (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens eine zweite Person anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich des vorgenannten Personenkreises sind in jedem Fall ausgeschlossen.
● Keine Privatgeschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen sollten durch die Trainer/in, Betreuer/in oder Mitarbeiter/in keine individuellen Vergünstigungen gewährt oder private Geschenke gemacht werden.
● Keine Geheimnisse / vertrauliche Informationen
Trainer/in, Betreuer/in oder Mitarbeiter/in teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.
● Transparenz im Handeln
Wird von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem/r weiteren Trainer/in, Betreuer/in oder Mitarbeiter/in des Vereins oder Verbandes abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und notwendige Abweichen von der anerkannten Verhaltensregel.
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