NEUES zum Neubau unseres Vereinsheims:

Stellungnahme zum anonymen Schreiben vom 23. Februar 2024
Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie/euch über ein anonymes Schreiben informieren, das seit Ende Februar in unserer Nachbarschaft verteilt wird.
In dem Schreiben werden falsche historische Darstellungen vorgenommen, Halbwahrheiten bis hin zu Unwahrheiten verbreitet, die zu einer gezielten Falschinformation führen. Dass die Verfasserin mit der Formulierung „In Kürze ...“ darüber hinaus suggeriert über städtisches Insiderwissen zu verfügen, lässt uns verwundert zurück.

Inwieweit die Behauptung der Einflussnahme im Bauantragsverfahren und damit der Aufforderung zum Amtsmissbrauch, justiziabel ist, bleibt einer weiteren juristischen Prüfung vorbehalten.

Da uns an einer sachlichen Information gelegen ist, geben wir die nachfolgende Stellungnahme ab:
Den Erläuterungen voran stellen wir einige Daten zu unserem Verein, zumal auch hierzu falsche Informationen gegeben werden.
Richtig ist, dass wir aufgrund des gesundheitsgefährdenden und maroden Zustandes des aktuellen Vereinsheimes im April 2023 eine zeitgemäße Neubauplanung ohne neue zusätzliche Nutzungen, mit Bauantrag bei den städtischen Behörden eingereicht haben.
Der Sportplatz am Zwetschenweg ist einem unserer „Muttervereine“, dem FSV Ockershausen, von der Gemeinde Ockershausen im Jahr 1925 zur Verfügung gestellt worden.
Zur damaligen Zeit gab es keine Wohnbebauung im Umfeld des Sportplatzes. Diese begann erst mit einem Siedlungsprogramm in den Jahren 1937 bis 1940 und im Folgenden ab den 1950er Jahren. Richtig ist, dass die Nachbarschaft mit Kenntnis des bereits Jahre und Jahrzehnte vorher vorhandenen Sportfeldes gewählt wurde. Die Aussage in dem Schreiben, dass das Sportgelände eine Belastung im „... ehemals schönen, naturnahen und zentrumsnahen Wohnumfeld ...“ sei, ist vor diesen Hintergrund schon beachtenswert.

Richtig ist, dass mit steigender Einwohnerzahl und der guten Arbeit des Vereins auch die Mitgliederzahlen und damit die Bedarfe wachsen. Bei all diesen Entwicklungen sind wir als Verein immer an einem gut nachbarschaftlichen Miteinander interessiert und wir führen, neben dem Trainings- und Spielbetrieb, in der Hauptsache zur Betreuung und Ausbildung von ca. 500 Kindern und Jugendlichen, aus guten Gründen keine Großveranstaltungen durch.

Das wir in dem Bauantragsverfahren alle rechtlich notwendigen Prüfungen vorgenommen und notwendige Gutachten haben erstellen lassen, ist für uns in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Auch wenn in dem Schreiben fälschlicherweise behauptet wird, „... ein solcher Nachweis, nicht existiert ...“ liegt der Baugenehmigungsbehörde ein nach Landes- und Bundesrecht notwendiges Schallschutzgutachten vor.
Wir hoffen mit diesen Informationen zur Versachlichung der Diskussion beitragen zu können. Gerne beantworten wir alle noch bestehenden Fragen und Rückfragen. Immer sind wir auch gerne zu weiteren Stellungnahmen bereit.

Abschließend treten wir der Falschbehauptung entgegen, der Verein würde es an jeder Gesprächsbereitschaft fehlen lassen. Wir befinden uns seit Monaten in intensiven Gesprächen mit vielen Beteiligten, um eine gute und tragbare Lösung für alle Beteiligten zu finden. Wir erwarten von allen Beteiligten aber auch Fairplay, Respekt und Wahrhaftigkeit im Umgang, sowie Anerkennung der Leistungen unserer unverzichtbaren Kinder- und Jugendarbeit, die von weit über 50 ehrenamtlich Tätigen geleistet wird und über die Grenzen Marburgs Anerkennung findet, nicht zuletzt, wenn es um die Themen Integration und Inklusion geht.

Werte, die wir der Verfasserin des Briefes empfehlen!
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